Liebe Eltern,
im Anhang erhalten Sie einen Flyer bezüglich der Verfahrensweise der Antragstellung zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten.
Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 hat die Stadt Weimar das Prozedere umgestellt; so erhalten alle anspruchsberechtigten Schüler nach erfolgter Antragstellung eine Chipkarte.
Diese ist für ein Schuljahr gültig. Die Eltern wurden im Bewilligungsbescheid in Kenntnis gesetzt, dass der Bescheid nur für das laufende Schuljahr gültig ist.
Die versandten Chipkarten werden für die Sommerferien durch die Stadtwirtschaft gesperrt .
Eine Freischaltung erfolgt nur nach vorrangegangener Antragstellung, Bewilligung und Meldung durch die Abtlg. Schulverwaltung an die Stadtwirtschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Heider
Sachbearbeiterin Hortgebühren/Schülerbeförderung (elektronisch erstellt - gültig auch ohne Unterschrift)
STADTVERWALTUNG WEIMAR
Abteilung Schulverwaltung
Schwanseestraße 17 | 99423 Weimar
Tel: +49 (0) 3643 762 986