Liebe Eltern,
seit Beginn des Schuljahres gibt es die Vorgabe der Bewertung von Mitarbeit und Verhalten für alle Schulkinder.
Die Grundschule Schöndorf hat dazu die sich im Anhang befindenden Kriterien erarbeitet.
Für Rückfragen hierzu stehen Ihnen die StammgruppenlehrerInnen und ich gern zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Susanne Junkel
Schulleiterin Weimar, 4.12.2025
In Thüringen werden die Bewertungsstufen für Mitarbeit und Verhalten ab Klasse 3 wie im folgenden System vorgenommen. In der Schuleingangsphase erfolgt die Rückmeldung verbal.
Thüringer Schulordnung/ § 59 - Leistungsbewertung
(2a) Mitarbeit und Verhalten werden vom Klassenlehrer im Einvernehmen mit der Klassenkonferenz unter Beachtung der an einen Schüler zu stellenden Erwartungen bewertet. Die Erwartung zur Mitarbeit beinhaltet vor allem die aktive Bereitschaft und das Bemühen des Schülers, selbstständig oder gemeinsam mit anderen Schülern schulische Aufgaben zu lösen und im Unterricht mitzuarbeiten. Die Erwartung zum Verhalten berücksichtigt die Rechte und Pflichten des Schülers, wie sie sich aus den geltenden schulrechtlichen Bestimmungen ergeben, wobei auch das Verhalten in der Gruppe einzubeziehen ist. Die Bewertung erfolgt jeweils mit der Angabe:
1.
„sehr gut“, wenn die Mitarbeit oder das Verhalten des Schülers besondere Anerkennung verdient,
2.
„gut“, wenn die Mitarbeit oder das Verhalten des Schülers in vollem Umfang den Erwartungen entspricht,
3.
„befriedigend“, wenn die Mitarbeit oder das Verhalten des Schülers den Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen entspricht,
4.
„nicht befriedigend“, wenn die Mitarbeit oder das Verhalten des Schülers nicht den Erwartungen entspricht.